Anbauvereinigung SoftwareZu Cannanas

Leitfaden für Vorstände · KCanG

Software für
Anbauvereinigungen.

Dokumentation, Jahresbericht bis zum 31. Januar, Track & Trace vom Steckling bis zur Abgabe. Wer das mit Excel führt, riskiert Lücken – und im Ernstfall Auflagen oder den Widerruf der Erlaubnis.

§ 26 Abs. 1–5 · § 19 · § 20 · § 22 · § 43

01 — Warum spezialisiert

Das KCanG prüft eure Spur, nicht eure Tabelle.

Mit der Erlaubnis beginnt die eigentliche Arbeit. Jede Aufnahme, jede Ernte, jede Abgabe hinterlässt eine Datenspur. Das KCanG verlangt, dass diese Spur fortlaufend, vollständig und elektronisch übermittelbar ist.

Allgemeine Vereinssoftware kennt keine Chargen, keine THC-Werte, keine Konsumlimits. Tabellen kennen keine verbindliche Historie. Fehlt ein Datum oder ein Geburtsjahr, ist der Jahresbericht nicht mehr schlüssig. Die Behörde kann die Erlaubnis mit Auflagen verbinden oder widerrufen.

Spezialisierte Software für Anbauvereinigungen schreibt Herkunft, Bestand, Anbau, Vernichtung, Weitergabe und Transport in einem System fort. Der Jahresbericht entsteht aus denselben Buchungen – nicht aus einer zweiten, nachträglich gebauten Datei.

02 — Dokumentation

Sieben Pflichtangaben nach § 26 Abs. 1 KCanG.

Diese Liste ist das Herzstück jeder CSC-Compliance – und der Maßstab, an dem Software zu messen ist.

  1. 01

    § 26 Abs. 1 Nr. 1 KCanG

    Herkunft des Vermehrungsmaterials

    Name, Vorname und Anschrift jeder Person – oder Name und Sitz jeder Anbauvereinigung oder juristischen Person –, von der ihr Samen oder Stecklinge erhalten habt.

  2. 02

    § 26 Abs. 1 Nr. 2 KCanG

    Bestände auf dem Vereinsgelände

    Mengen an Cannabis in Gramm und die Stückzahl des Vermehrungsmaterials, das sich in oder auf eurem befriedeten Besitztum befindet.

  3. 03

    § 26 Abs. 1 Nr. 3 KCanG

    Angebautes Cannabis

    Die angebauten Mengen in Gramm – fortlaufend, nicht erst zur Ernte oder zum Jahresende.

  4. 04

    § 26 Abs. 1 Nr. 4 KCanG

    Vernichtetes Material

    Vernichtetes Cannabis in Gramm und vernichtetes Vermehrungsmaterial in Stückzahl. Auch Proben und Ausschuss gehören in diese Spur.

  5. 05

    § 26 Abs. 1 Nr. 5 KCanG

    Weitergabe von Cannabis

    Name, Vorname und Geburtsjahr jedes Mitglieds plus Menge in Gramm, durchschnittlicher THC-Gehalt und Datum der Weitergabe.

  6. 06

    § 26 Abs. 1 Nr. 6 KCanG

    Weitergabe von Vermehrungsmaterial

    Name, Vorname und Geburtsjahr, Stückzahl und Datum. Bei Nichtmitgliedern nur Stückzahl und Datum.

  7. 07

    § 26 Abs. 1 Nr. 7 KCanG

    Transporte

    Menge in Gramm, Sorte, Name der begleitenden Mitglieder sowie Datum, Start- und Zieladresse jedes Transports.

03 — Track & Trace

Vom Vermehrungsmaterial bis zur Abgabe – eine Spur.

Rückverfolgbarkeit

Jede Charge muss sich vom Eingang des Vermehrungsmaterials über Anbau und Lager bis zur Weitergabe an ein Mitglied zurückverfolgen lassen.

Konsumlimits in Echtzeit

Höchstens 25 g pro Tag und 50 g pro Monat, bei Heranwachsenden 30 g und höchstens 10 % THC. Samen und Stecklinge sind ebenfalls begrenzt. Software muss das an der Theke prüfen, nicht erst im Export.

Transport und Sicherung

Jeder Transport gehört mit Menge, Sorte, begleitendem Mitglied, Datum und Adressen in die Aufzeichnung. Ohne diese Felder ist die Spur vor der Behörde unvollständig.

04 — Jahresbericht

31. Januar. Elektronisch. Nach Sorten.

Bis zum 31. Januar müsst ihr die Mengen des Vorjahres elektronisch übermitteln: angebaut, weitergegeben, vernichtet und im Restbestand – aufgeschlüsselt nach Sorten sowie nach durchschnittlichem THC- und CBD-Gehalt.

Die Aufzeichnungen bleiben fünf Jahre verfügbar. Die Jahresmeldung an die Behörde ist anonymisiert: statt des vollen Geburtsdatums geht nur das Geburtsjahr in die Auswertung.

§ 26 Abs. 2
Fünf Jahre aufbewahren, auf Verlangen elektronisch übermitteln, jährlich anonymisiert an die Behörde.
§ 26 Abs. 3
Jahresbericht bis 31. Januar: Anbau, Weitergabe, Vernichtung, Restbestand – nach Sorte, THC, CBD.
§ 26 Abs. 4
Gesundheitsrisiko über typische Konsumgefahren: Behörde unverzüglich informieren, zurückrufen, vernichten.
§ 26 Abs. 5
Verdacht auf Abhandenkommen oder unerlaubte Weitergabe: unverzüglich melden, sonst droht ein Bußgeld.

05 — Compliance

Dokumentation ist nur die halbe Pflicht.

Behördenzugriff

Die zuständige Behörde darf eure Angaben und Aufzeichnungen erheben. Ihr seid zur Duldung und Mitwirkung verpflichtet. Software, die Exporte nicht in einem prüfbaren Format liefert, hilft im Ernstfall nicht.

Jugendschutz

Neben den Konsumlimits braucht ihr ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept und einen Präventionsbeauftragten. Die Abgabe an Heranwachsende darf 10 % THC nicht überschreiten – das muss die Software an der Weitergabe erzwingen.

Mitgliederdaten · DSGVO

Name, Geburtsjahr und bezogene Mengen sind besonders sensibel. Gegenüber der Behörde gehen die Jahresmeldungen anonymisiert. Im Verein bleiben die Daten personenbezogen. Zugriff, Hosting und Löschfristen müssen das aushalten.

Widerruf der Erlaubnis

Lückenhafte Dokumentation ist kein Formalfehler, sondern ein Risiko für die Erlaubnis. Wer die Spur nicht halten kann, setzt den gesamten Betrieb. Deshalb gehört Compliance in die Software – nicht in eine separate Ablage nach der Kontrolle.

06 — Empfehlung

Die Software, die die Dokumentation bereits mitdenkt: Cannanas.

Cannanas

Cannanas ist in Deutschland entwickelt und auf Anbauvereinigungen nach dem KCanG zugeschnitten. Mitglieder, Anbau, Abgabe, Konsumlimits und die gesetzlich geforderten Berichte liegen in einem System. Über die Hälfte der lizenzierten Clubs arbeitet damit – Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis-Anbauvereinigungen (BCAv), Stand August 2026.

  • Seed-to-Sale und Track & Trace für Herkunft, Charge, Vernichtung und Transport
  • Konsumlimits an der Weitergabe
  • Jahresbericht und Behördenexport auf Knopfdruck
  • Hosting auf Servern in Deutschland, DSGVO-first

07 — FAQ

Fragen, die Vorstände zu § 26 KCanG stellen.

Was muss nach § 26 Abs. 1 KCanG dokumentiert werden?
Anbauvereinigungen müssen fortlaufend sieben Angaben festhalten: Herkunft des Vermehrungsmaterials, Bestände auf dem Gelände, angebautes Cannabis, vernichtetes Material, jede Weitergabe von Cannabis, jede Weitergabe von Vermehrungsmaterial und jeden Transport. Zweck ist die Rückverfolgbarkeit vom Eingang bis zur Abgabe.
Bis wann ist der Jahresbericht nach § 26 Abs. 3 KCanG fällig?
Elektronisch bis zum 31. Januar jedes Jahres. Anzugeben sind die im Vorjahr angebauten, weitergegebenen und vernichteten Mengen sowie der Restbestand am Jahresende – aufgeschlüsselt nach Sorten und dem jeweiligen durchschnittlichen THC- und CBD-Gehalt.
Was verlangt § 26 Abs. 2 KCanG außer dem Jahresbericht?
Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen elektronisch zu übermitteln. Zusätzlich geht bis zum 31. Januar eine anonymisierte Jahresmeldung an die Behörde.
Ist spezialisierte Software für Anbauvereinigungen Pflicht?
Das KCanG schreibt keine bestimmte Software vor. Es schreibt lückenlose, fortlaufende und auf Verlangen elektronisch übermittelbare Dokumentation vor. In der Praxis lassen sich diese Pflichten mit Tabellen und Zetteln kaum zuverlässig erfüllen – besonders sobald Abgaben, Chargen und Transporte parallel laufen.
Reicht Excel für die Dokumentation?
Für die ersten Wochen vielleicht. Sobald Mitglieder, Sorten, Vernichtungen und Transporte dazukommen, entstehen Lücken: doppelte Zeilen, fehlende THC-Werte, keine Charge-Bindung, kein prüfbarer Verlauf. Eine spezialisierte Software schreibt jede Abgabe automatisch fort und erzeugt den Jahresbericht aus denselben Daten.
Was bedeutet Track & Trace im KCanG?
Track & Trace ist die lückenlose Rückverfolgbarkeit vom Vermehrungsmaterial bis zur Abgabe. Herkunft, Bestand, Anbau, Vernichtung, Weitergabe und Transport müssen jederzeit nachvollziehbar sein. Ohne diese Spur wird der Jahresbericht unschlüssig – und eine Kontrolle riskant.
Was gilt bei Verlust oder unerlaubter Weitergabe?
Besteht der Verdacht, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial abhandengekommen oder unerlaubt weitergegeben wurde, muss die Anbauvereinigung die zuständige Behörde unverzüglich informieren. Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld.
Wann muss ein Rückruf gemeldet werden?
Unverzüglich, wenn ihr wisst oder vermutet, dass euer weitergegebenes Cannabis oder Vermehrungsmaterial ein über die typischen Konsumgefahren hinausgehendes Gesundheitsrisiko darstellt. Dann müsst ihr die Behörde informieren und das Material zurückrufen, zurücknehmen und vernichten.
Welche Konsumlimits muss die Software kennen?
Höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Kalendermonat, bei Heranwachsenden 30 Gramm im Monat und höchstens 10 Prozent THC. Dazu höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Person und Kalendermonat. Gute Software prüft das bei jeder Weitergabe – nicht erst im Jahresbericht.
Welche Mitgliederdaten sind besonders schützenswert?
Ihr dokumentiert Namen, Geburtsjahr und bezogene Mengen. Gegenüber der Behörde gehen die Jahresmeldungen anonymisiert. Im Verein bleiben die Daten personenbezogen. Deshalb gelten die DSGVO-Anforderungen in voller Härte: Zugriff nur für Berechtigte, Hosting in Deutschland, klare Lösch- und Auskunftsprozesse.
Warum empfehlen wir Cannanas?
Cannanas ist speziell für deutsche Anbauvereinigungen gebaut: Seed-to-Sale, Konsumlimits, Behördenexporte, Hosting in Deutschland. Über die Hälfte der lizenzierten Clubs arbeitet damit. OMR führt Cannanas 2026 als Leader und Top Rated in der Kategorie Cannabis Social Club Software.

08 — Nächster Schritt

Dokumentation halten. Jahresbericht liefern. Club führen.

Cannanas erzeugt die Nachweise aus dem laufenden Betrieb – nicht aus einer Extra-Tabelle im Januar.