Rückverfolgbarkeit
Jede Charge muss sich vom Eingang des Vermehrungsmaterials über Anbau und Lager bis zur Weitergabe an ein Mitglied zurückverfolgen lassen.
Leitfaden für Vorstände · KCanG
Dokumentation, Jahresbericht bis zum 31. Januar, Track & Trace vom Steckling bis zur Abgabe. Wer das mit Excel führt, riskiert Lücken – und im Ernstfall Auflagen oder den Widerruf der Erlaubnis.
§ 26 Abs. 1–5 · § 19 · § 20 · § 22 · § 43
01 — Warum spezialisiert
Mit der Erlaubnis beginnt die eigentliche Arbeit. Jede Aufnahme, jede Ernte, jede Abgabe hinterlässt eine Datenspur. Das KCanG verlangt, dass diese Spur fortlaufend, vollständig und elektronisch übermittelbar ist.
Allgemeine Vereinssoftware kennt keine Chargen, keine THC-Werte, keine Konsumlimits. Tabellen kennen keine verbindliche Historie. Fehlt ein Datum oder ein Geburtsjahr, ist der Jahresbericht nicht mehr schlüssig. Die Behörde kann die Erlaubnis mit Auflagen verbinden oder widerrufen.
Spezialisierte Software für Anbauvereinigungen schreibt Herkunft, Bestand, Anbau, Vernichtung, Weitergabe und Transport in einem System fort. Der Jahresbericht entsteht aus denselben Buchungen – nicht aus einer zweiten, nachträglich gebauten Datei.
02 — Dokumentation
Diese Liste ist das Herzstück jeder CSC-Compliance – und der Maßstab, an dem Software zu messen ist.
01
§ 26 Abs. 1 Nr. 1 KCanG
Name, Vorname und Anschrift jeder Person – oder Name und Sitz jeder Anbauvereinigung oder juristischen Person –, von der ihr Samen oder Stecklinge erhalten habt.
02
§ 26 Abs. 1 Nr. 2 KCanG
Mengen an Cannabis in Gramm und die Stückzahl des Vermehrungsmaterials, das sich in oder auf eurem befriedeten Besitztum befindet.
03
§ 26 Abs. 1 Nr. 3 KCanG
Die angebauten Mengen in Gramm – fortlaufend, nicht erst zur Ernte oder zum Jahresende.
04
§ 26 Abs. 1 Nr. 4 KCanG
Vernichtetes Cannabis in Gramm und vernichtetes Vermehrungsmaterial in Stückzahl. Auch Proben und Ausschuss gehören in diese Spur.
05
§ 26 Abs. 1 Nr. 5 KCanG
Name, Vorname und Geburtsjahr jedes Mitglieds plus Menge in Gramm, durchschnittlicher THC-Gehalt und Datum der Weitergabe.
06
§ 26 Abs. 1 Nr. 6 KCanG
Name, Vorname und Geburtsjahr, Stückzahl und Datum. Bei Nichtmitgliedern nur Stückzahl und Datum.
07
§ 26 Abs. 1 Nr. 7 KCanG
Menge in Gramm, Sorte, Name der begleitenden Mitglieder sowie Datum, Start- und Zieladresse jedes Transports.
03 — Track & Trace
Jede Charge muss sich vom Eingang des Vermehrungsmaterials über Anbau und Lager bis zur Weitergabe an ein Mitglied zurückverfolgen lassen.
Höchstens 25 g pro Tag und 50 g pro Monat, bei Heranwachsenden 30 g und höchstens 10 % THC. Samen und Stecklinge sind ebenfalls begrenzt. Software muss das an der Theke prüfen, nicht erst im Export.
Jeder Transport gehört mit Menge, Sorte, begleitendem Mitglied, Datum und Adressen in die Aufzeichnung. Ohne diese Felder ist die Spur vor der Behörde unvollständig.
04 — Jahresbericht
Bis zum 31. Januar müsst ihr die Mengen des Vorjahres elektronisch übermitteln: angebaut, weitergegeben, vernichtet und im Restbestand – aufgeschlüsselt nach Sorten sowie nach durchschnittlichem THC- und CBD-Gehalt.
Die Aufzeichnungen bleiben fünf Jahre verfügbar. Die Jahresmeldung an die Behörde ist anonymisiert: statt des vollen Geburtsdatums geht nur das Geburtsjahr in die Auswertung.
05 — Compliance
Die zuständige Behörde darf eure Angaben und Aufzeichnungen erheben. Ihr seid zur Duldung und Mitwirkung verpflichtet. Software, die Exporte nicht in einem prüfbaren Format liefert, hilft im Ernstfall nicht.
Neben den Konsumlimits braucht ihr ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept und einen Präventionsbeauftragten. Die Abgabe an Heranwachsende darf 10 % THC nicht überschreiten – das muss die Software an der Weitergabe erzwingen.
Name, Geburtsjahr und bezogene Mengen sind besonders sensibel. Gegenüber der Behörde gehen die Jahresmeldungen anonymisiert. Im Verein bleiben die Daten personenbezogen. Zugriff, Hosting und Löschfristen müssen das aushalten.
Lückenhafte Dokumentation ist kein Formalfehler, sondern ein Risiko für die Erlaubnis. Wer die Spur nicht halten kann, setzt den gesamten Betrieb. Deshalb gehört Compliance in die Software – nicht in eine separate Ablage nach der Kontrolle.
06 — Empfehlung
Cannanas ist in Deutschland entwickelt und auf Anbauvereinigungen nach dem KCanG zugeschnitten. Mitglieder, Anbau, Abgabe, Konsumlimits und die gesetzlich geforderten Berichte liegen in einem System. Über die Hälfte der lizenzierten Clubs arbeitet damit – Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis-Anbauvereinigungen (BCAv), Stand August 2026.
07 — FAQ
08 — Nächster Schritt
Cannanas erzeugt die Nachweise aus dem laufenden Betrieb – nicht aus einer Extra-Tabelle im Januar.